QUALITÄT und SICHERHEIT
DER BERGFÜHRER: QUALITÄT & SICHERHEIT
Der staatlich geprüfte Berg- und Skiführer ist auf nationaler und internationaler Ebene als einzig autorisiertes Berufsbild anerkannt und muss im regionalen und nationalen Berufsverzeichnis eingetragen sein.
Die Ausbildung und Ausübung des Berufes sind gesetzlich geregelt und der Titel ist international durch die IVBV (Internationale Vereinigung der Bergführerverbände) verankert. Das Diplom des IVBV Bergführers verleiht seinem Inhaber das Recht auf allen Bergen zu arbeiten, unabhängig ob er sie kennt oder nicht. Um IVBV Bergführer zu werden muss der Kandidat das höchstmögliche Niveau in den vier verschiedenen Disziplinen besitzen: Fels, Eis, Alpinismus und hochalpines Skifahren.
Die Aufgabe des Bergführers ist das Begleiten und Bekanntmachen der Berge in all seiner Vielfältigkeit. Die Tätigkeiten erstrecken sich über das klassische Bergführen im alpinen Gebirge, Sportklettern alpin oder im Klettergarten, Skitouren und Hochtouren und Trekkingtouren auf der ganzen Welt, Expeditionen in fernen Ländern, Spezialarbeiten am Seil für Baufirmen, Canyoning, und natürlich die Ausbildungen in all den Disziplinen.
Das Berufsbild des Berg- und Skiführers wird im Südtiroler Landesgesetz vom 13.12.1991 Nr. 33 wie folgt definiert:
(1)Berg- und Skiführer, im nachfolgenden als Bergführer bezeichnet, ist, wer berufsmäßig, jedoch nicht unbedingt ausschließlich und dauernd, folgende Tätigkeiten ausübt:
- Führung von Personen auf Bergtouren über Fels und Eis oder jedenfalls im Gebirge
- Führung von Personen auf Skitouren oder Skiausflügen
- Fachliche Unterweisung im Bergsteigen und Tourenskilauf
HAFTUNG und VERSICHERUNG :
Trotz kompetenter und umsichtiger Betreuung durch den Bergführer bleibt im Bergsport ein alpines Restrisiko bestehen, dieses muss der Kunde selber tragen.
Jeder Bergführer muss laut Art. 18 der Südtiroler Berg- und Skiführerordnung Haftpflicht und unfallversichert sein. Eine private Unfallversicherung mit besonderer Berücksichtigung alpiner Sportarten wird dem Gast empfohlen.
Der Bergführer übernimmt keinerlei Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.
PROGRAMMÄNDERUNG – SICHERHEIT
Aus Sicherheitsgründen kann der Bergführer die geplante Tour nach eigenem Ermessen ändern (z.B. Wetter, Lawinengefahr, mangelnde Kondition der Teilnehmer oder andere unvorhergesehene Umstände wie z.B. höhere Gewalt).
MINDESTEILNEHMERANZAHL – RÜCKTRITT
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, behält sich der Bergführer das Recht vor, diese abzusagen oder nach Absprache mit dem Kunden das Programm, die Dauer oder den Preis der Veranstaltung zu ändern.
ANMELDUNG
Die Anmeldung ist erst gültig, sobald die Anmeldung von mir per e-Mail bestätigt wird und eine Anzahlung auf folgendes Bankkonto überwiesen wird:
Bruno Belligoli – BancoPostaClick
Codice IBAN: IT34 P076 0111 6000 0101 3428 659
Codice BIC/SWIFT: BPPIITRRXXX
Eine kurzfristige Abmeldung von Seiten des Kunden muss schriftlich erfolgen. Der Bergführer bemüht sich einen neuen Teilnehmer zu finden; sollte dies nicht gelingen wird die Akontozahlung nicht zurückerstattet.
Bei Rücktritt bis 21 Tage vor Antritt der gebuchten Tour erfolgt die Ausstellung einer Gutschrift, die 1 Jahr gültig ist.
Rückerstattungen bei vorzeitigem Abbruch der Aktivität können leider nicht gewährt werden.
PRIVACY
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